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Dokumentenanforderung der thailändischen Botschaft · Familienangehörige & Familie

Beglaubigte und legalisierte Übersetzung der Heiratsurkunde

DTV-Familienangehörigenvisum? Erfahren Sie, wie Sie Ihre Übersetzung der Heiratsurkunde korrekt beglaubigen und legalisieren lassen – die genaue Kette, die die Botschaft benötigt, ohne kostspielige Fehltritte.

DTVDTVThaiVisa 13 Min. Lesezeit

Wenn Sie eine Anforderung weiterer Unterlagen (RFD) für den DTV-Antrag Ihres Ehepartners als Familienangehöriger erhalten haben, in der eine englische Übersetzung Ihrer Heiratsurkunde verlangt wird, die von den zuständigen Botschaften beglaubigt oder legalisiert ist , sind Sie hier richtig. Dies ist das häufigste Hindernis für Familienangehörige. Wir zeigen Ihnen genau, was die Botschaft erwartet und wie Sie Ihre beglaubigte und legalisierte Übersetzung der Heiratsurkunde akzeptieren lassen – ohne Rätselraten.

Eine realistische redaktionelle Szene, die eine beglaubigte und legalisierte Übersetzung einer Heiratsurkunde zeigt, die für einen thailändischen Visumantrag vorbereitet wird.

Was die Botschaft verlangt hat

Der Prüfer, der Ihren DTV-Abhängigenantrag bearbeitet, muss die Beziehung Ihres Ehepartners zum primären Visuminhaber überprüfen. Er hat speziell eine englische Übersetzung Ihrer ursprünglichen Heiratsurkunde verlangt, die beglaubigt oder legalisiert ist.

“Eine englische Übersetzung Ihrer Original-Heiratsurkunde, und diese muss von den zuständigen Botschaften in London beglaubigt oder legalisiert werden.”

Warum die Botschaft dies verlangt

Ihre Heiratsurkunde ist der zentrale Nachweis dafür, dass Ihr Ehepartner als Familienangehöriger unter dem DTV-Programm qualifiziert ist. Die thailändische Einwanderungsbehörde verlangt, dass alle Nachweisdokumente auf Thai oder Englisch vorliegen. Wenn Ihre Urkunde in einer anderen Sprache ist, ist eine einfache Übersetzung nicht vertrauenswürdig genug – der Prüfer benötigt eine offizielle Beglaubigung oder eine vollständige Legalisierungskette, um die Echtheit des Dokuments überprüfen zu können. Dies ist der häufigste Grund, warum ein Abhängigenantrag ins Stocken gerät, aber es ist auch einer der unkompliziertesten, wenn Sie die richtigen Schritte befolgen.

Wie Sie es korrekt vorlegen

  1. Lesen Sie den genauen Wortlaut der E-Mail zur Anforderung weiterer Unterlagen: Der Prüfer verlangte eine englische Übersetzung Ihrer ORIGINALEN Heiratsurkunde, die von den zuständigen Botschaften in London beglaubigt ODER legalisiert ist. Passen Sie Ihre Einreichung genau an diesen Wortlaut an.
  2. Wenn Ihre Heiratsurkunde nicht auf Englisch ist, lassen Sie sie von einem professionellen oder autorisierten Übersetzer übersetzen, der eine Bestätigungserklärung (üblich formuliert als 'Certified Correct Translation') mit seinem Namen, seiner Unterschrift und dem Datum unterzeichnet.
  3. Legalieren Sie zuerst die Originalurkunde, indem Sie eine Apostille vom FCDO-Legalisierungsbüro einholen (für Antragsteller aus dem Vereinigten Königreich; für andere Länder folgen Sie dem entsprechenden Verfahren).
  4. Bringen Sie das apostillierte Zertifikat und die beglaubigte englische Übersetzung (falls erforderlich) zur Königlich Thailändischen Botschaft, Konsularabteilung, 29-30 Queen's Gate, London SW7 5JB, zur thailändischen konsularischen Legalisierung. Einreichungen werden Mo–Fr 09:00–12:00 Uhr angenommen, Kosten: 10 GBP pro Dokument per Karte (keine AMEX), die Bearbeitung dauert etwa 3 Werktage zuzüglich Versand.
  5. Scannen Sie das vollständig legalisierte Paket als einzelnes klares PDF – dies muss das Originalzertifikat, die Apostillenseite, den Legalisierungsstempel der Botschaft und die beglaubigte Übersetzung enthalten. Laden Sie es über das thailändische e-Visa-Portal hoch oder fügen Sie es genau wie vom Prüfer angewiesen als Anhang in Ihrer Antwort-E-Mail bei.
  6. Antworten Sie nur mit den angeforderten Heiratsurkunden-Dokumenten. Fügen Sie keine Kontoauszüge, Fotos oder andere nicht angeforderte Gegenstände hinzu.
  7. Bewahren Sie die Originale sicher auf; der Prüfer hat eine Übersetzung Ihres ORIGINAL-Zertifikats angefordert, daher muss die Kette auf die echten Dokumente zurückgehen, nicht auf Kopien.
Ein Dokumentenbild, das eine Heiratsurkunde mit einer Apostille, dem Stempel der thailändischen Botschaft und einer separaten Seite mit beglaubigter Übersetzung zusammen gebündelt zeigt.

Häufige Fehler, die zur Ablehnung führen

  • Annahme, dass ein englischsprachiges Zertifikat keiner weiteren Schritte bedarf – der Prüfer kann dennoch eine Legalisierung durch die zuständigen Botschaften verlangen.
  • Beim FCDO-Apostille-Aufkleber stehen zu bleiben und die Legalisierung durch die thailändische Botschaft auszulassen, sodass ein nur apostilliertes Dokument entsteht, das Thailand für ein übersetztes Dokument nicht akzeptiert.
  • Verwendung eines nicht zugelassenen Übersetzers oder einer Eigenübersetzung, sodass kein offizieller Bestätigungsvermerk auf der Seite erscheint.
  • Zulassen, dass die übersetzten Namen oder das Heiratsdatum vom Reisepass oder Originalzertifikat abweichen, was eine Unstimmigkeit erzeugt.
  • Übermäßiges Einreichen: Senden des Zertifikats zusammen mit nicht angeforderten Kontoauszügen, Fotos oder einem Mietvertrag, was gegen die ‚Nur das Angeforderte‘-Regel verstößt.
  • Keine Zeit für den Legalisierungsprozess einplanen – die Bearbeitungszeit von 3 Werktagen der Botschaft und die begrenzten Einreichungszeiten können dazu führen, dass die Frist des Prüfers verpasst wird.

Häufig gestellte Fragen

Benötigt meine Heiratsurkunde sowohl Übersetzung als auch Legalisierung?

Wenn es nicht auf Thailändisch oder Englisch ist, benötigen Sie eine beglaubigte englische Übersetzung, und die E-Mail des Prüfers verlangt normalerweise, dass die Übersetzung ebenfalls von den zuständigen Botschaften in London beglaubigt oder legalisiert wird. Planen Sie also die gesamte Kette: beglaubigte Übersetzung plus konsularische Legalisierung.

Meine Urkunde ist bereits auf Englisch – reicht das?

Nicht immer. Selbst ein englischsprachiges Zertifikat kann eine Anfrage nach Beglaubigung oder Legalisierung durch die zuständigen Botschaften in London auslösen. Seien Sie darauf vorbereitet, die Apostille und die Legalisierung durch die thailändische Botschaft hinzuzufügen, falls der Prüfer dies verlangt.

Wird eine britische Apostille allein akzeptiert?

Nein. Für Dokumente, die eine Übersetzung erfordern, akzeptiert Thailand keine Apostille allein. Sie müssen zunächst die britische Apostille vom FCDO einholen und dann das Dokument bei der Königlich Thailändischen Botschaft in London legalisieren lassen.

Wo und wie erhalte ich die Legalisierung der thailändischen Botschaft in London?

Besuchen Sie die Konsularabteilung der Königlich Thailändischen Botschaft in der 29-30 Queen's Gate, London SW7 5JB. Einreichungen werden Montag bis Freitag von 09:00–12:00 Uhr angenommen. Die Gebühr beträgt GBP 10 pro Dokument, zahlbar mit Karte (keine AMEX). Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 3 Arbeitstagen zuzüglich Versandkosten, wenn Sie es per Post senden (legen Sie einen vorfrankierten Special-Delivery-Rückumschlag bei).

Sollte ich zusätzliche Dokumente zur Sicherheit mitschicken?

Nein. Antworten Sie nur mit den genauen Heiratsurkunden-Dokumenten, die der Prüfer angefordert hat. Das Senden nicht angeforderter zusätzlicher Dokumente kann die Überprüfung erschweren oder verlangsamen und zu einer Ablehnung führen.

Was passiert, wenn ich das falsch mache und einen neuen Antrag stellen muss?

Wenn Sie eine Ablehnung erhalten, korrigieren Sie das spezifische Problem – stellen Sie sicher, dass Sie eine ordnungsgemäß beglaubigte Übersetzung mit der vollständigen Legalisierungskette und übereinstimmenden Namen vorlegen – bevor Sie den Antrag erneut einreichen. Nach unserer Erfahrung ist es seit etwa Mai 2026 schwieriger geworden, nach einer Ablehnung erneut einen Antrag zu stellen. Daher ist es am besten, das Dokument von Anfang an richtig zu erstellen.

Reichen Sie dieses Dokument gleich beim ersten Mal richtig ein.

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Dient nur zur allgemeinen Information — keine Rechtsberatung. Die Anforderungen der thailändischen Botschaft variieren je nach Büro und ändern sich im Laufe der Zeit; bestätigen Sie stets den genauen Wortlaut in Ihrer eigenen Anfrage-E-Mail oder lassen Sie unser Team dies für Sie überprüfen.

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